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Das Freie Gymnasium ist eine private Schule. Sie wird finanziert durch Schulgelder der Eltern und durch Staatbeiträge für bernische Schülerinnen und Schüler. Kirchgemeinden und andere Instituionen, aber auch Private unterstützen die Schule regelmässig. Die Schulgelder werden quartalsweise erhoben. Variable Auslagen sind nicht inbegriffen (z. B. Lehrmittel, Essen, Exkursionen).
Die aktuellen Schulgelder sind aus der untenstehenden Tabelle zu ersehen. Der Vorstand des Freien Gymnasiums behält sich vor, die Schulgelder periodisch der Teuerung oder der veränderten Subventionslage anzupassen.
Schulgelder 2012/2013:
| pro Quartal |
| pro Schuljahr |
| |
5. Vorbereitungsklasse |
| Fr. 2'948.- |
| Fr. 11'792.- |
|
6. Vorbereitungsklasse |
| Fr. 3'097.- |
| Fr. 12'388.- |
|
Sexta |
| Fr. 3'249.- |
| Fr. 12'966.- |
|
Quinta |
| Fr. 3'399.- |
| Fr. 13'596.- |
|
Quarta |
| Fr. 2'897.- |
| Fr. 11'588.- |
|
Tertia |
| Fr. 3'027.- |
| Fr. 12'108.- |
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Sekunda |
| Fr. 3'203.- |
| Fr. 12'812.- |
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Prima |
| Fr. 3'203.- |
| Fr. 12'812.- |
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Für Schülerinnen und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern muss folgender Zuschlag erhoben werden:
5. Klasse bis Quinta |
| Fr. 500.- |
| Fr. 2'000.- |
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Quarta bis Prima |
| Fr. 750.- |
| Fr. 3'205.- |
|
Die einmalige Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung beträgt Fr. 200.–, auch wenn die Anmeldung nachher zurückgezogen wird oder keine Aufnahme erfolgt.
Der Austritt eines Schülers, einer Schülerin ist vor Semesterschluss schriftlich mitzuteilen, sonst ist das Schulgeld noch für das folgende Semester zu entrichten.
Die Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern gegen Risiken von Unfällen versichert sein. Das Freie Gymnasium hat keine Unfallversicherung für Heilungskosten.
Verschiedene Gemeinden entrichten Eltern, deren Kinder das Freie Gymnasium besuchen, generell oder auf Gesuch hin einen Gemeindebeitrag. Die Höhe der Beiträge und die Kriterien zur Ausrichtung von Beiträgen sind sehr unterschiedlich. Man erkundige sich bitte bei der eigenen Gemeindeverwaltung.
Für die postobligatorische Schulzeit (d. h. ab Tertia) können beim Kanton Bern Mittelschulstipendien beantragt werden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Schülerinnen und Schüler öffentlicher Schulen. Genauere Informationen sind zu erhalten bei der Kantonalen Erziehungsdirektion unter ausbildungsbeitraege>www.erz.be.ch » > Ausbildungsbeiträge.
Nach dem bernischen Steuergesetz (Art. 40, Absatz 3, lit. a bis c) ist es möglich, nebst dem allgemeinen Kinderabzug von Fr. 6'300.- pro Kind für nachgewiesene zusätzliche Ausbildungskosten je Kind höchstens weitere Fr. 6'000.- steuerlich abzuziehen. Zu den zusätzlichen Ausbildungskosten gehören auch die nachgewiesenen Schulgelder des Freien Gymnasiums. Alleinstehende, die mit eigenen Kindern in gemeinsamem Haushalt leben, können pro Kind, für welches der allgemeine Kinderabzug vorgenommen werden darf, weitere Fr. 1'200.- abziehen.
Vergabungen an das Freie Gymnasium können gemäss bernischem Steuergesetz (Art. 38a, lit. a) vom Einkommen abgezogen werden, weil das Freie Gymnasium eine steuerbefreite Institution ist. Diese Regelung gilt zum Beispiel für Beiträge, die über das fakturierte Schulgeld hinaus einbezahlt werden, aber auch für andere Schenkungen.
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