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Die schriftlichen Schlussprüfungen finden immer in der Woche 23, die mündlichen in der Woche 26 statt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Weîsungen der Kantonalen Maturitätskommission KMK. Prüfungsfächer sind:
Der Maturitätsausweis ist kantonal und eidgenössisch anerkannt und berechtigt wie die staatlichen Ausweise zum Eintritt in eine Universität, in die ETHZH/EPFL sowie in Fachhochschulen gemäss ihren Aufnahmebedingungen.
Informationen für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten zur Maturität und Studienwahl: siehe Menu Download »
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